Wissenswertes
Wartung und Inspektion
Bei einer Heizungswartung wird Ihre Heizung einmal komplett auf Herz und Nieren geprüft. Lassen Sie Ihre Heizung und Warmwasserbereitung mindestens 1x jährlich reinigen, überprüfen und einstellen. Regelmäßige Inspektionen sparen Energie, Geld und tragen einen Teil zum Schutz der Umwelt bei.
Der richtige Dreh
Wussten Sie, das Thermostatventile an Heizkörpern und Raumthermostate bzw. witterungsgeführte Regelungen gesetzlich vorgeschrieben sind? Aber keine Angst – diese wichtigen Energiesparhilfen lassen sich auch an bereits bestehenden Heizkörpern bei Ihnen vor Ort schnell und mit wenig Aufwand nachrüsten. Als Temperatureinstellung empfehlen wir 20 °C für den Tag und 15 °C für die Nacht.
Unglaublich aber war: Jedes Grad weniger spart erstaunliche ca. 6 % Heizkosten.
Fenster auf, Klappe zu
Falls Sie sich über Ihre hohen Heizkosten ärgern und dazu neigen, das Fenster gerne stundenlang auf Kipp zu stellen haben wir nun die perfekte Lösung für Sie. Mit jedem auf Kipp gestellten Fenster dringt kostbare Wärme nach außen, die Sie am Ende teuer bezahlen müssen. Wir empfehlen Ihnen, mit dem bisherigen Lüften aufzuhören und auf das sogenannte Stoßlüften umzustellen.
Schließen Sie den Heizkörper und öffnen Sie das Fenster so weit es geht für 2–3 Minuten (bei Frost) oder 10 Minuten (bei ca. 15° C). Falls Sie einen Durchzug herstellen können, wäre es sogar noch besser. Anschließend kann das Fenster wieder geschlossen werden und der Heizkörperthermostat kann wieder auf die richtige Temperatur eingestellt werden.
Diese Art zu Lüften bringt nur Vorteile – sofort frische Luft im Raum, ein angenehmes Raumklima und keine Feuchtigkeitsschäden.
Trinkwasserhygiene & Bleileitungen
Trinkwasserinstallationen mit oder mit Anteilen von Bleirohren sind wegen der daraus resultierenden Bleikonzentration im Trinkwasser verboten. Der Gesetzgeber und die Trinkwasserverordnung schreiben vor, dass die entsprechenden Leitungsteile bis zum 31.12.2013 gegen andere Rohrwerkstoffe ausgetauscht sein mussten.
Legionellen
Für die korrekte Betriebsweise von zentralen Warmwassererwärmern, sogenannten Warmwasserspeichern ist eine Warmwasseraustrittstemperatur von mind. 60 °C am Speicher vorgeschrieben. Dabei gilt der Grundsatz: Gesundheit geht vor Energieeinsparung! Diese Anlagen sind gegenüber dem Gesundheitsamt meldepflichtig und unterliegen einer regelmäßigen Beprobungspflicht.
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Frau Weinz, unsere Bürokraft steht Ihnen zur Verfügung.0511 621811 info@shk-hagemann.de
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